AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der vertragliche Rahmen zwischen Ihnen und uns.
§ 1 Allgemeines
Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für sämtliche – auch künftige geschäftliche Beziehungen insbesondere Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen, es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Globo GmbH.
Andere Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Angebote und Abschlüsse, Leistungsumfang
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen, oder Ergänzungen der Vereinbarung mit dem Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
Soweit wir auf Wunsch des Kunden im Einzelfall bestimmte Leistungen Dritter vermitteln, erfolgt dies entgeltlich; in diesem Fall kommen Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten zu den jeweils zwischen ihnen vereinbarten Geschäftsbedingungen zustande.
Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Webseiten, Webshops, Anzeigen, Preislisten und sonstigen Drucksachen oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewicht-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Prospekten wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
§ 3 Auftragsbestätigung
Telefonisch erteilte Aufträge sind für den Besteller verbindlich. Für uns tritt die Bindung mit schriftlicher Auftragsbestätigung ein. Die Auftragsbestätigung kann bei entsprechender Liefermöglichkeit auch mit der Rechnung zugeschickt werden.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich rein Versandstelle. Alle Preise und Nebenkosten, insbesondere Versandkosten, werden nach unseren jeweils gültigen Preislisten berechnet.
Zahlungen sind spätestens innerhalb des Zahlungszieles in bar zu leisten. Bei Nichteinhaltung des 14-tägigen Zahlungszieles kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Im Falle des Verzuges berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der EZB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie der Rücktritt bleiben vorbehalten.
Im Fall des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
Ist Freihauslieferung vereinbart, ist der Gefahrübergang davon unberührt.
Die Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung sowie Mängelfreiheit zu prüfen.
Wir übernehmen keinerlei Beschaffungsrisiko.
Bei nicht rechtzeitiger Verfügbarkeit des Liefergegenstandes wird der Käufer unverzüglich informiert und ggf. das Rücktrittsrecht unverzüglich ausgeübt. Im Falle des Rücktritts wird dem Käufer die entsprechende Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet.
Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
Bei Verzögerung sowie Unmöglichkeit der Leistung haften wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch uns oder einen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der unten genannten Ausnahmefälle vorliegt.
In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird unsere Haftung für den Schadenersatz auf 10 % unseres Rechnungswertes der Ware begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind – auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.
Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Die Schadensbegrenzung gilt nicht, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat. Sollte der Käufer bei uns bestellte bzw. in Auftrag gegebene Ware nicht annehmen oder bei Anlieferung die vereinbarten Zahlungsmittel nicht bereithalten, kommt er unverzüglich in Annahme-/Zahlungsverzug.
§ 6 Versendung-Gefahrübergang
Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Käufers.
Verzögert sich die Versendung aufgrund einer Anweisung des Käufers, geht die Gefahr mit Herstellung der Versandbereitschaft auf den Käufer über – wir sind in diesem Fall berechtigt, die Lagergebühren, mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages pro Monat, in Rechnung zu stellen. Der Kaufpreis bzw. das sonstige Entgelt werden in diesem Falle mit der Herstellung der Versandbereitschaft fällig.
§ 7 Gewährleistung, Haftung und Rügepflicht
Mängel bezüglich der Ware wird der Kunde der Globo GmbH unverzüglich mitteilen und zusätzlich die Ware der Globo GmbH zugänglich machen.
Die Gewährleistung hinsichtlich Mängel richtet sich nach den §§ 433 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängel beträgt – gleich aus welchem Rechtsgrund – ein Jahr. Diese Verjährungsfrist gilt auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen uns, unabhängig von deren Rechtsgrundlage.
Wir sind berechtigt, bei aufgetretenen Mängeln innerhalb der Gewährleistungsfrist einen Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Nacherfüllungs-, Schadensersatz-, Minderungs- oder Rücktrittsansprüche i.S.v. §§ 437, 634 BGB wegen offensichtlicher Mängel erlöschen nach Abnahme, spätestens aber, wenn der Kunde sie nicht sofort, also innerhalb von einer Woche nach Übergabe rügt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Käufers dar. Die Globo GmbH kann die Nacherfüllung unbeschadet ihrer Rechte aus § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Statt nachzubessern können wir auch eine Ersatzsache liefern. Liefern wir eine Ersatzsache, so können wir vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen. Schlägt die Nachbesserung fehl, verweigern wir die Ersatzlieferung oder erbringen sie nicht innerhalb angemessener Frist, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Soweit nichts anderes vereinbart, werden Gewährleistungsarbeiten als Bring-In-Service (Abgabe und Abholung durch den Kunden) erbracht.
Der Kunde verpflichtet sich, uns bei der Mangelfeststellung und -beseitigung zu unterstützen und unverzüglich Einsicht zu gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben. Der Kunde muss uns zu Nachbesserungszwecken Zugang zur Sache ermöglichen. Sollte der Kunde während der Nachbesserung in seiner Arbeit behindert werden oder sollte er sie nicht ausführen können, ist jeder Schadenersatzanspruch gegen uns ausgeschlossen.
Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht einer von uns zu vertretenden Mängelhaftungsverpflichtung zuzuordnen ist (Scheinmangel), können wir dem Kunden die für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belasten, es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können. Dem Kunden steht insoweit der Nachweis frei, dass der bei uns eingetretene Schaden geringer ist.
Besteht die Pflichtverletzung nicht in einem Mangel unserer Leistung, kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.
Für Produkte gleich welcher Art, auch Dienstleistungen, die nicht Gegenstand des ursprünglichen Auftrages waren, übernehmen wir keine Haftung, wenn nichts Anderes schriftlich vereinbart ist.
Die Globo GmbH haftet in voller Schadenshöhe bei grobem Verschulden ihrer Vertreter und leitenden Angestellten dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen, es sei denn, die Globo GmbH kann sich kraft Handelsbrauchs davon freizeichnen der Höhe nach in den letzten beiden Fallgruppen auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.
Ein Mitverschulden des Kunden ist diesem anzurechnen.
Die Haftung wg. Vorsatz, Garantie, Arglist und für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch uns oder durch einen unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Wir haften für die Dauer von einem Jahr seit der Pflichtverletzung.
Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 erwähnten Ausnahmefälle vorliegt.
Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Auftraggebers, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist gänzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder wenn wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit gehaftet wird. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder auf Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, es fällt uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Die vorstehenden Regelungen des § 8 erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängel, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
§ 9 Gewerbliches Schutzrecht
Soweit nicht anders vereinbart, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die von uns gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzügliche Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der Globo GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung bestehenden Ansprüche.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt.
Die Weiterveräußerung ist dem Kunden im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass er nicht mit der Kaufpreiszahlung in Verzug ist und dass die Zahlung des Liefergegenstandes durch den Drittkunden an den Kunden erfolgt. Der Kunde hat mit dem Drittkunden auch zu vereinbaren, dass erst mit Zahlung der Drittkunde Eigentümer wird. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Drittkunden mit allen Nebenrechten sicherheitshalber an die Globo GmbH ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von der Globo GmbH in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstands entspricht.
Der Globo GmbH abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der an die Globo GmbH abgetretenen Forderungen gegen den Drittkunden befugt. Der Kunde wird auf die abgetretene Forderung durch den Drittkunden geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an die Globo GmbH weiterleiten.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden ist die Globo GmbH berechtigt, die Einziehungsbefugnis zu widerrufen. Außerdem kann die Globo GmbH nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dem Drittkunden verlangen.
Übersteigt der Wert der von uns abgegebenen Abtretungen und Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind die überschießenden Sicherheiten von uns freizugeben.
§ 11 Werbung
Der Käufer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung der Globo GmbH per Post, Telefon, Telefax oder E-Mail ohne vorherige Aufforderung bei oder Aufforderung gegenüber uns übermittelt zu bekommen.
§ 12 Datenschutz
Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch uns personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den gesetzlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist, und stellt uns im Falle eines Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei.
Sofern personenbezogene Daten durch uns erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, beachten wir die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften (z.B. des Telemediengesetzes).
Soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor und werden wir die Weisungen des Kunden beachten. Die Weisungen müssen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.
Unsere mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten betrauten Mitarbeiter sind nach § 5 BDSG und § 11 BDSG zur Geheimhaltung verpflichtet.
§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsgeltung
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus den mit uns abgeschlossenen Verträgen, auch für die Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Kunden, ist ausschließlich Schwäbisch Gmünd.
Alleiniger Gerichtsstand bei vorhandener Kaufmannseigenschaft des Kunden sowie für Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist das für Schwäbisch Gmünd zuständige Gericht.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.
§ 14 Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Globo GmbH und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine Solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am Nächsten kommt.